BABOLAT VS, AG mit Verwaltungsrat, Kapital 1 275 000 Euro, eingetragen im Handelsregister Lyon unter der Nummer B 552 131 401, mit Firmensitz in 93 rue André Bollier, 69007 Lyon, Frankreich, veranstaltet vom 1. Februar 2010 um 00:00 Uhr bis 2. Mai 2010 um 23:59 Uhr (frz. Uhrzeit) ein großes Preisausschreiben mit dem Titel "AERO CHALLENGE".
An diesem kostenlosen Spiel ohne Kaufverpflichtung dürfen alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien, USA, Deutschland und Österreich teilnehmen (mit Ausnahme der Angestellten und Vertreter des Veranstalters, seiner Partner und Zulieferer sowie der Beiräte und Familienmitglieder), die über einen Internetanschluss und eine gültige Mailadresse verfügen, wenn die unten aufgeführten Regeln nicht gegen örtliche Vorschriften verstoßen. Bei minderjährigen Teilnehmern muss der gesetzliche Vertreter, der das Sorgerecht nachweisen kann, sein Einverständnis geben und die Verantwortung übernehmen.
Falls eine minderjährige Person als Gewinner der Parisreise gezogen wird, muss eine volljährige Person diesen Minderjährigen begleiten. Es ist nur eine Teilnahme pro Person (Name und Adresse gleich) zulässig. Die Teilnahme ist an den Namen gebunden und ein Spieler darf auf keinen Fall für andere Teilnehmer spielen. Unvollständige und unleserliche Anmeldeformulare für das Spiel, sowie nach Einsendeschluss oder in anderer als der vorgesehenen Form abgesendete Formulare sind ungültig.
Der Spieler kann für die Teilnahme einfach die Website www.aerochallenge-babolat.com aufrufen und das Anmeldeformular ausfüllen.
Hinweis: nur die auf www.aerochallenge-babolat.com durchgeführten Anmeldungen werden berücksichtigt.
Für die Ziehung des Parisaufenthalts benutzte Datenbank: Die zur Ziehung benutzte Datenbank wird am Standort des Spiels in Echtzeit erstellt.
Spielprinzip « Challenge Facebook » : Kostenloses Spiel ohne Kaufverpflichtung. Das Spiel basiert auf dem Prinzip eines Netzwerkspiels, das allen Mitgliedern der Facebook-Community zugänglich ist. Für den Zugriff auf das Spiel loggen Sie sich einfach über die offizielle Website des Aero Challenge www.aerochallenge-babolat.com ein. Bevor Sie auf das Spiel zugreifen können, muss ein Facebook-Konto eröffnet worden sein (www.facebook.com).
Das Spiel ist mit folgenden Preisen dotiert:
Zwei Paris-Aufenthalte für eine (1) Person mit folgenden Leistungen:
Parisaufenthalt:
Die Ziehung des Wochenendes in Paris wird von Herrn Tronel, Gerichtsvollzieher, oder einem seiner Teilhaber spätestens am 5. Mai 2010 um 18 Uhr (frz. Uhrzeit) durchgeführt.
Challenge Facebook :
Für den mit dem Aero Challenge verbundenen Challenge Facebook bestimmt BABOLAT VS während der ganzen Dauer des Spiels durch eine jeden Montag um 00:00 Uhr (frz. Uhrzeit) durchgeführte Ziehung drei Gewinner unter den Spielern, die auf dem Ranking, das auf der Website www.aerochallenge-babolat.com veröffentlicht wird, zu den Top 10 gehören.
BABOLAT VS teilt den Gewinnern per Mail und/oder Telefon die Ergebnisse mit. Gewinner, die innerhalb von zweiundsiebzig (72) Stunden nach der Gewinnmitteilung nicht antworten, werden ausgeschlossen und der entsprechende Preis ist gemäß den Bestimmungen von Artikel VIII verloren. Die Lose können nicht bar ausbezahlt werden und auch nicht zu anderen Gegenleistungen, welcher Art auch immer, Anlass geben und sind nicht übertragbar. Im Falle höherer Gewalt behält sich BABOLAT VS jedoch das Recht vor, die angegebenen Preise durch andere Preise desselben Wertes zu ersetzen. Für die Versendung der Lose wählen die Teilnehmer ihren Wohnsitz an der Adresse, die sie auf dem Anmeldeformular angegeben haben. Die Gewinner akzeptieren die Überprüfung ihrer Identität und ihres Wohnsitzes (Postanschrift und/oder Internetadresse). Alle falschen Identitäts- und Adressangaben haben die Ungültigkeit des Gewinners und seiner Teilnahme an allen Teilen des Spiels zur Folge.
Die Regelung wird bei der Kanzlei SCP FRADIN TRONEL SASSARD et Associés, Huissiers de justice associés, 1 quai Jules Courmont, 69002 Lyon/Frankreich hinterlegt. Sie kann vom Veranstalter jederzeit unter Einhaltung der festgelegten Bedingungen in Form eines Nachtrags abgeändert und auf Internet-Terminal veröffentlicht werden. Nachträge werden in der Kanzlei der SCP d'Huissiers de Justice Associés (Gesellsch. assoziierter Gerichtsvollzieher) eingetragen, bei der die Regelung hinterlegt wurde. Sie tritt mit der Online-Stellung in Kraft, und ab diesem Zeitpunkt wird jeder, der weiterhin am Spiel teilnimmt, als damit einverstanden betrachtet. Spieler, die die Änderung/en nicht akzeptieren, dürfen am Quiz nicht mehr teilnehmen. Alle Personen, die vor Spielschluss eine schriftliche Anfrage an folgende Adresse richten, erhalten die Regeln und Bedingungen kostenlos:
BABOLAT VS
Jeu « AERO-CHALLENGE »
93 rue André Bollier
69007 Lyon, Frankreich
Die komplette Regelung ist auch auf der Website www.aerochallenge-babolat.com auf der Seite "Regelung" abrufbar.
Die Teilnahme an diesem Spiel bedeutet uneingeschränkte Annahme sämtlicher Punkte dieser Regelung. Bei Nichtigkeits- oder Unanwendbarkeitserklärung einer oder mehrerer Bestimmung/en dieser Allgemeinen Regelung behalten die restlichen Bestimmungen ihre volle Kraft und ihren Gültigkeitsbereich. Jegliche falsche bzw. wahrheitswidrige Erklärung sowie jeglicher Betrug hat die Disqualifizierung des Teilnehmers zur Folge. Alle das Spiel und seine Regelung betreffenden Streitsachen werden von BABOLAT VS nach Absprache mit der SCP FRADIN TRONEL SASSARD et Associés, Gerichtsvollzieher, selbständig entschieden. Telefonische oder schriftliche Anfragen über die Auslegung bzw. Anwendung dieser Regelung, die Mechanismen oder Modalitäten des Spiels sowie die Liste der Gewinner werden nicht beantwortet.
Nur Beanstandungen, die innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ergebnisse per Einschreiben mit Rückschein geltend gemacht werden, werden berücksichtigt. BABOLAT VS behält sich das Recht vor, dieses Spiel unter Einhaltung von Artikel VI zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder zu annullieren, falls die Umstände es verlangen. BABOLAT VS kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. Wenn im Rahmen der Spielteilnahme Betrug festgestellt wird, in welcher Form es auch sei, vor allem EDV-Betrug, kann BABOLAT VS das Spiel ganz oder teilweise annullieren oder aussetzen. In diesem Fall behält sich BABOLAT VS das Recht vor, dem Betrüger die Dotierung nicht zuzuerkennen und/oder den/die Urheber des Betrugs vor den zuständigen Gerichten zu verklagen.
Alle Reiseinformationen (Transport, Unterbringung) werden den Gewinnern von BABOLAT VS mitgeteilt. Ein offizieller Vertreter von BABOLAT VS erwartet die Gewinner bei ihrer Ankunft.
Alle Dotierungen in Form von Produkten werden nach Ende des Spiels an die jeweiligen Gewinner gesendet.
Mit der Annahme des gewonnenen Preises ermächtigt der Gewinner BABOLAT VS, sein Bild, Namen, Vornamen und Post- oder Internetadresse für eine Höchstdauer von 2 Jahren in Werbe- und Fördermaßnahmen bezüglich dieses Spiels zu benutzen, ohne dass diese Nutzung auf andere Gegenleistungen als das Gewinnlos Anrecht gäbe. BABOLAT VS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn bei der Lieferung der Lose dem Postdienst zuzuschreibende Verspätungen, Verluste, Pannen, mangelhafte Lesbarkeit von Stempeln auftreten. Lose, die innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Absendung nicht beansprucht bzw. die zurückgesendet werden sind für den Teilnehmer verloren und fallen in das Eigentum von BABOLAT VS zurück. Die Gewinner verzichten darauf, vom Veranstalter Ersatzleistungen für Schäden zu verlangen, die durch die Annahme und/oder Nutzung ihres Loses entstehen.
Es wird festgelegt, dass, außer bei offensichtlichem Irrtum, die von den Spielsystemen von BABOLAT VS gelieferten Informationen in jedem Streitfall Beweiskraft haben, was die Details der Internetverbindung und EDV-Verarbeitung dieser Informationen über das Spiel betrifft.
Die Teilnehmer sind der französischen Gesetzgebung für Spiele und Preisausschreiben unterstellt. Alle Streitsachen, für die keine gütliche Einigung erzielt wird, werden den zuständigen, gemäß der französischen Zivilprozessordnung ernannten Gerichten vorgelegt.
Die im Rahmen dieses Spiels gesammelten nominativen Daten werden gemäß Datenschutzgesetz "Informatique et Libertés" vom 6. Januar 1978 verarbeitet. In Anwendung von Artikel 27 dieses Gesetzes verfügen alle Spielteilnehmer, sowie bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter, über das Zugriffs- und Änderungsrecht für die sie betreffenden Daten. Alle Anträge auf Zugriff, Korrektur oder Einspruch sind an BABOLAT VS zu richten.
In Übereinstimmung mit den Gesetzen über den Schutz literarischer und künstlerischer Eigentumsrechte ist die Vervielfältigung und Darstellung von zum Spiel gehörenden Elementen, im Ganzen oder in Teilen, streng untersagt. Die zitierten Marken sind Warenzeichen ihres jeweiligen Eigentümers.
Diese Regelung wurde in die englische, deutsche, spanische und italienische Sprache übersetzt. Ein Exemplar jeder Übersetzung wurde bei der Kanzlei SCP FRADIN TRONEL SASSARD et Associés, Huissiers de justice associés, 1 Quai Jules Courmont, 69002 Lyon/Frankreich, hinterlegt.